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AGB

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht anders angegeben oder aus dem Zusammenhang anders ersichtlich:

a. Van Der Linden Slijpservices B.V.: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 92544355;

b. Kunde: die natürliche oder juristische Person, mit der Van Der Linden Slijpservices B.V. einen Vertrag abschließt;

c. Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen Van Der Linden Slijpservices B.V. und dem Kunden zustande kommt, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie (Rechts)handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags.

Artikel 2 Allgemein

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen Van Der Linden Slijpservices B.V. und dem Kunden, auf den Van Der Linden Slijpservices B.V. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) abgewichen wurde.

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Van Der Linden Slijpservices B.V., für deren Durchführung Dritte einbezogen werden müssen.

2.3 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig wirksam. Van Der Linden Slijpservices B.V. und der Kunde werden dann in Verhandlungen treten, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei das Ziel und der Zweck der ursprünglichen Bestimmung, soweit möglich, berücksichtigt werden.

Artikel 3 Verträge

3.1 Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von Van Der Linden Slijpservices B.V. verbindlich oder durch die Aushändigung von Dokumenten, aus denen diese Bestätigung von Van Der Linden Slijpservices B.V. ersichtlich ist.

3.2 Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags werden erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch Van Der Linden Slijpservices B.V. verbindlich.

Artikel 4 Angebote und Kostenvoranschläge

4.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferzeiten usw. von Van Der Linden Slijpservices B.V. sind unverbindlich, sofern sie keine Annahmefrist enthalten.

4.2 Die angegebenen Preise für Unternehmen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und anderer behördlicher Abgaben und lauten in Euro. Die angegebenen Preise für Verbraucher sind inklusive Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und lauten in Euro.

4.3 Die Preise gelten ausschließlich für maschinell bearbeitbare Instrumente.

4.4 Falls die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem in dem Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist Van Der Linden Slijpservices B.V. hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande.

4.5 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.

4.6 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website und in Broschüren, Veröffentlichungen oder Angeboten von Van Der Linden Slijpservices B.V. binden Van Der Linden Slijpservices B.V. nicht.

4.7 Wenn der Kunde von Van Der Linden Slijpservices B.V. das Angebot von Van Der Linden Slijpservices B.V. nicht annimmt, hat Van Der Linden Slijpservices B.V. das Recht, alle Kosten, die sie für das Angebot tragen musste, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.8 Alles, was im Rahmen eines Angebots und/oder eines Auftrags von Van Der Linden Slijpservices B.V. bereitgestellt wird, bleibt deren unveräußerliches Eigentum und muss auf erstes Anfordern von Van Der Linden Slijpservices B.V. unverzüglich vom Kunden zurückgegeben werden.

Artikel 5 Preisänderungen

5.1 Van Der Linden Slijpservices B.V. ist in allen Fällen berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife durch schriftliche Mitteilung an den Kunden anzupassen für Leistungen, die gemäß der entsprechenden Planung bzw. gemäß dem Vertrag zu einem Zeitpunkt erbracht werden sollen, der mindestens 2 Monate nach dem Datum dieser Mitteilung liegt.

5.2 Falls der Kunde mit einer von Van Der Linden Slijpservices B.V. mitgeteilten Anpassung von Preisen und Tarifen gemäß diesem Artikel nicht einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung gemäß diesen Absätzen den Vertrag schriftlich oder per E-Mail zu kündigen zum in der Mitteilung von Van Der Linden Slijpservices B.V. genannten Datum, an dem die Preisanpassung in Kraft treten würde, oder den Vertrag zu kündigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Befugnis zur Erhöhung eines Tarifs oder Preises aus einer Befugnis gemäß dem Gesetz resultiert.

Artikel 6 Rechte des geistigen Eigentums

6.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an allen gemäß dem Vertrag entwickelten oder zur Verfügung gestellten Gütern oder anderen Materialien wie Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote sowie deren vorbereitendes Material liegen ausschließlich bei Van Der Linden Slijpservices B.V. oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig ausdrücklich gewährt werden, und er wird die Materialien anderweitig nicht vervielfältigen oder Kopien davon herstellen.

6.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass die zur Verfügung gestellten Güter und anderen Materialien vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Van Der Linden Slijpservices B.V. oder ihren Lizenzgebern enthalten.

6.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, jegliche Kennzeichnung in Bezug auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen Eigentums aus den Gütern oder Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich Kennzeichnungen in Bezug auf den vertraulichen Charakter und die Geheimhaltung der Güter.

6.4 Der Kunde sichert zu, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Gütern oder Materialien an Van Der Linden Slijpservices B.V. zum Zweck der Nutzung oder Bearbeitung entgegenstehen, und der Kunde wird Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeder Handlung freistellen, die auf der Behauptung beruht, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung oder Bearbeitung Rechte Dritter verletzt.

6.5 Sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, ist Van Der Linden Slijpservices B.V. berechtigt, die gelieferten Materialien für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung zu nutzen.

Artikel 7 Ausführung und Änderung des Vertrags

7.1 Der Kunde kann sowohl schriftlich als auch mündlich einen Vertrag mit Van Der Linden Slijpservices B.V. abschließen. Falls keine Spezifikation der Anzahl von Instrumenten vorliegt, wird Van Der Linden Slijpservices B.V. nach Durchführung ihrer (Schleif-)Arbeiten die Instrumente zählen, notieren und abrechnen.

7.2 Verarbeitete (geschliffene) Instrumente werden nur von Van Der Linden Slijpservices B.V. verpackt, soweit die (zu verarbeitenden) Instrumente in verpackter Form versandt wurden, eine erneute Verpackung schriftlich angefordert wurde und das Verpackungsmaterial wiederverwendbar ist.

7.3 Falls Van Der Linden Slijpservices B.V. im Rahmen des Vertrags dem Kunden eine Dienstleistung erbringt, sind alle Verpflichtungen von Van Der Linden Slijpservices B.V. aus dem Vertrag Anstrengungsverpflichtungen.

7.4 Van Der Linden Slijpservices B.V. wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Anforderungen guter Fachkenntnisse ausführen. Dies basiert auf dem zum Zeitpunkt bekannten Stand der Wissenschaft.

7.5 Van Der Linden Slijpservices B.V. bearbeitet/schleift die Instrumente, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Gebrauchstauglichkeit. Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für etwaige (Verletzungs-)Schäden durch die Verwendung der (geschliffenen) Instrumente. Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeglicher Klage frei, die (unter anderem) auf der Behauptung beruht, dass durch die Bereitstellung und/oder Verwendung von Instrumenten (Verletzungs-)Schäden bei ihm selbst und/oder Dritten verursacht werden.

7.6 Van Der Linden Slijpservices B.V. ist jederzeit berechtigt, den Kunden um ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner (gegebenenfalls zukünftigen) Zahlungsverpflichtungen zu bitten. Van Der Linden Slijpservices B.V. ist berechtigt, die Durchführung oder weitere Durchführung des Vertrags auszusetzen, bis die angeforderte Sicherheit geleistet ist.

7.7 Der Kunde kann keine Rechte aus Ratschlägen und Informationen ableiten, die er von Van Der Linden Slijpservices B.V. erhält, wenn diese keinen direkten Bezug zum Auftrag haben.

7.8 Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeder Forderung Dritter wegen der Verwendung von Instrumenten frei, die durch den Kunden oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden.

7.9 Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeder Forderung des Kunden und/oder Dritter wegen Schäden und Kosten frei.

7.10 An dem von dem Kunden angegebenen Ort, an dem Van Der Linden Slijpservices B.V. oder von Van Der Linden Slijpservices B.V. beauftragte Dritte im Rahmen des Vertrags arbeiten, hat der Kunde unentgeltlich für die von diesen Mitarbeitern angemessen gewünschten Einrichtungen zu sorgen.

7.11 Soweit sich der Kunde im Rahmen der Vertragserfüllung zur Durchführung bestimmter Arbeiten verpflichtet hat, ist der Kunde für eine rechtzeitige Durchführung verantwortlich. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, haftet der Kunde dafür.

7.12 Soweit eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags dies erfordert, ist Van Der Linden Slijpservices B.V. berechtigt, bestimmte Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen.

7.13 Van Der Linden Slijpservices B.V. ist nur zur (weiteren) Durchführung des Vertrags verpflichtet, wenn der Kunde die von Van Der Linden Slijpservices B.V. geforderten Daten und Informationen in der von Van Der Linden Slijpservices B.V. gewünschten Form und Weise bereitgestellt hat.

7.14 Der Kunde stellt sicher, dass Van Der Linden Slijpservices B.V. seine Arbeiten vor Ort ungestört und zum vereinbarten Zeitpunkt durchführen kann und dass er bei der Ausführung seiner Arbeiten über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, wie z. B.:

  • Gas, Wasser und Strom;
  • Heizung;
  • abschließbarer trockener Lagerraum;

gemäß den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgeschriebene Einrichtungen.

Der Kunde wird Van Der Linden Slijpservices B.V. von Ansprüchen Dritter freistellen, einschließlich der Mitarbeiter von Van Der Linden Slijpservices B.V., die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden, der auf das Handeln oder Unterlassen des Kunden oder auf unsichere Situationen in seiner Organisation zurückzuführen ist.

7.15 Der Kunde haftet für alle Schäden infolge des Verlusts, Diebstahls, der Verbrennung oder Beschädigung von Werkzeugen, Materialien und anderen Gegenständen von Van Der Linden Slijpservices B.V., die sich im Unternehmen des Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort befinden, an dem die Arbeiten durchgeführt werden müssen, der nicht der Arbeitsplatz (Atelier) von Van Der Linden Slijpservices B.V. ist.

7.16 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den vorherigen Absätzen nicht nachkommt und dadurch Verzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten entstehen, werden die Arbeiten durchgeführt, sobald es die Planung von Van Der Linden Slijpservices B.V. zulässt. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle daraus resultierenden (Folge-)Schäden für Van Der Linden Slijpservices B.V.

7.17 Falls notwendige Daten für die Ausführung des Vertrags nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den Vereinbarungen zur Verfügung stehen oder falls der Kunde auf andere Weise seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat Van Der Linden Slijpservices B.V. in jedem Fall das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und die dadurch entstandenen Kosten gemäß ihren üblichen Tarifen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.18 Der Kunde ist verpflichtet, Van Der Linden Slijpservices B.V. unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags von Bedeutung sein können.

7.19 Der Kunde enthält sich jeglicher Handlungen, die es Van Der Linden Slijpservices B.V. unmöglich machen, den Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen.

7.20 Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags erfordert, werden die Parteien den Vertrag entsprechend anpassen.

7.21 Falls die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Durchführung beeinflussen. Van Der Linden Slijpservices B.V. wird den Kunden darüber so schnell wie möglich informieren.

7.22 Falls die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen haben wird, wird Van Der Linden Slijpservices B.V. den Kunden hierüber im Voraus informieren.

7.23 Änderungen der Arbeiten führen in jedem Fall zu Mehr- oder Minderarbeit, wenn:

  • die vom Kunden bereitgestellten Informationen nicht mit der Realität übereinstimmen;
  • von geschätzten Mengen um mehr als 10% abgewichen wird.

7.24 Mehrarbeit wird auf der Grundlage des Wertes der preisbestimmenden Faktoren berechnet, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Mehrarbeit gelten. Minderarbeit wird auf der Grundlage des Wertes der preisbestimmenden Faktoren verrechnet, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt.

7.25 Wenn das Saldo der Minderarbeit das der Mehrarbeit übersteigt, darf Van Der Linden Slijpservices B.V. bei der Endabrechnung dem Kunden 10% des Differenzbetrags in Rechnung stellen. Diese Bestimmung gilt nicht für Minderarbeit, die auf Wunsch von Van Der Linden Slijpservices B.V. erfolgt ist.

Artikel 8 Lieferung und Lieferfrist

8.1 Die von Van Der Linden Slijpservices B.V. angegebenen Lieferfristen sind nicht als verbindliche Termine anzusehen.

8.2 Im Falle einer Überschreitung einer von ihr angebotenen oder bestätigten Lieferfrist kann Van Der Linden Slijpservices B.V. nur dann Vorwürfe gemacht werden, soweit eine solche Überschreitung auf ihr Handeln und/oder Unterlassen zurückzuführen ist.

8.3 Sollte eine mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist von Van Der Linden Slijpservices B.V. aufgrund eines Ereignisses überschritten werden, das tatsächlich außerhalb ihrer Kontrolle liegt und nicht ihrem Handeln und/oder Unterlassen zuzuschreiben ist, wie in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, so wird diese Frist automatisch um den Zeitraum verlängert, um den sie aufgrund eines solchen Ereignisses überschritten wurde.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte in Empfang zu nehmen. Kommt der Kunde dem nicht nach, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert.

8.5 Etwaige Versand- oder Transportkosten trägt der Kunde.

8.6 Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn:

  • der Kunde die Arbeit genehmigt hat;
  • die Arbeit vom Kunden in Gebrauch genommen wurde. Nimmt der Kunde einen Teil der Arbeit in Gebrauch, so wird dieser Teil als abgenommen betrachtet;
  • Van Der Linden Slijpservices B.V. dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt hat, dass die Arbeit abgeschlossen ist und der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail erklärt hat, ob die Arbeit genehmigt wurde oder nicht;

der Kunde die Arbeit nicht wegen kleiner Mängel oder fehlender Teile, die innerhalb von 30 Tagen behoben oder nachgeliefert werden können und die einer Inbetriebnahme der Arbeit nicht im Wege stehen, genehmigt.

8.7 Lehnt der Kunde die Arbeit ab, so ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen schriftlich Van Der Linden Slijpservices B.V. gemäß Artikel 9 und 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzuteilen.

8.8 Lehnt der Kunde die Arbeit ab, so wird er Van Der Linden Slijpservices B.V. die Möglichkeit geben, die Arbeit erneut abzunehmen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten erneut, gemäß Artikel 9 und 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 9 Garantie

9.1 Van Der Linden Slijpservices B.V. garantiert für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Lieferung oder Abnahme die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistung. Die Garantie gilt nur für Instrumente, die unter normalen Betriebsbedingungen verwendet werden. Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für etwaige (Verletzungs-)Schäden durch oder bei Verwendung der (geschliffenen) Instrumente.

9.2 Besteht die vereinbarte Leistung in der Werkübernahme, so steht Van Der Linden Slijpservices B.V. für den in Absatz 1 genannten Zeitraum für die Tauglichkeit der gelieferten Konstruktion und der verwendeten Materialien ein, sofern er bei der Auswahl frei war. Stellt sich heraus, dass die gelieferte Konstruktion oder die verwendeten Materialien mangelhaft sind, wird Van Der Linden Slijpservices B.V. diese reparieren oder ersetzen.

9.3 Besteht die vereinbarte Leistung in der Bearbeitung von vom Kunden gelieferten Materialien, so steht Van Der Linden Slijpservices B.V. für den in Absatz 1 genannten Zeitraum für die ordnungsgemäße Durchführung der Bearbeitung ein. Stellt sich heraus, dass eine Bearbeitung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, wird Van Der Linden Slijpservices B.V. die Wahl treffen, ob er:

– die Bearbeitung erneut durchführt. In diesem Fall muss der Kunde auf eigene Kosten neues Material liefern;

– den Mangel behebt. In diesem Fall muss der Kunde das Material auf Kosten von Van Der Linden Slijpservices B.V. zurücksenden;

– dem Kunden einen anteiligen Teil der Rechnung gutschreibt.

9.4 Falls Schäden oder Mängel an einem Produkt durch:

a. unsachgemäße Verwendung;

b. nicht oder falsch durchgeführte Wartung;

c. Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch unprofessionelle Dritte;

d. irgendwelche staatlichen Vorschriften hinsichtlich Art oder Qualität der verwendeten Materialien entstanden sind, kann der Kunde keine Garantie in Anspruch nehmen.

9.5 Der Kunde muss Van Der Linden Slijpservices B.V. in allen Fällen die Möglichkeit geben, einen etwaigen Mangel zu beheben oder die Bearbeitung erneut durchzuführen.

9.6 Der Kunde kann nur dann Anspruch auf Garantie erheben, wenn er all seinen Verpflichtungen gegenüber Van Der Linden Slijpservices B.V. nachgekommen ist.

Artikel 10 Risikoübergang

10.1 Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Kunden über, sobald diese rechtlich und/oder tatsächlich an den Kunden geliefert werden und damit in den Besitz des Kunden oder eines vom Kunden bestimmten Dritten (z. B. Spediteur oder Frachtführer) gelangen.

10.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf schriftlichen Voranfrage des Kunden und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

Artikel 11 Zurückbehaltungsrecht

11.1 Van Der Linden Slijpservices B.V. hat gegenüber dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an den Instrumenten sowie etwaigen anderen Waren und Dokumenten, deren Herausgabe verlangt wird, die Van Der Linden Slijpservices B.V. im Zusammenhang mit dem Vertrag in ihrem Besitz hat, bis zur Begleichung aller Kosten, die Van Der Linden Slijpservices B.V. für die Durchführung des Vertrags entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat ausreichende Sicherheit für diese Kosten geleistet. Van Der Linden Slijpservices B.V. hat dieses Zurückbehaltungsrecht auch aufgrund früherer Verträge, aus denen der Kunde noch Zahlungen schuldet.

11.2 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet dem Kunden gegenüber niemals für etwaige Schäden, die durch die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, einer Verzögerung oder Aufschub entstehen. Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeglicher Haftung frei, einschließlich Schäden, die durch die Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Artikel 12 Haftung

12.1 Van Der Linden Slijpservices B.V. übernimmt gesetzliche Schadensersatzpflichten nur in dem Umfang, wie dies aus diesem Artikel hervorgeht. Die Übertragung von Schadensersatzansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

12.2 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Van Der Linden Slijpservices B.V. von falschen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden ausgegangen ist.

12.3 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Schäden beim Kunden oder Dritten, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder von vom Kunden beauftragten Dritten zurückzuführen sind.

12.4 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Unfälle mit dem gelieferten Produkt aufgrund beispielsweise unsachgemäßer oder fachlich ungeeigneter Verwendung.

12.5 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Kunde nicht alle Sicherheitsvorschriften beachtet hat.

12.6 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz nicht nachgekommen ist.

12.7 Van Der Linden Slijpservices B.V. haftet nicht für Schäden durch Tod, Körperverletzung oder Schäden jeglicher Art, die durch die Verwendung der bearbeiteten (geschliffenen) Instrumente verursacht werden. Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von jeglichen Ansprüchen frei, die (unter anderem) auf der Behauptung beruhen, dass die Bereitstellung und/oder Verwendung von Instrumenten Schäden durch Tod, Körperverletzung oder Schäden jeglicher Art bei sich selbst und/oder Dritten verursacht hat.

12.8 Die Verwendung des Produkts oder der Dienstleistung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Van Der Linden Slijpservices B.V. übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Eignung des Produkts oder der Dienstleistung für irgendeinen Zweck oder Gebrauch.

12.9 Unter keinen Umständen haftet Van Der Linden Slijpservices B.V. für Schäden, die entstanden sind oder verursacht wurden, weil der Kunde das Produkt oder die Dienstleistung für einen anderen Zweck verwendet hat, als für den es erworben wurde.

12.10 Wenn der Kunde oder ein Dritter Änderungen am von Van Der Linden Slijpservices B.V. gelieferten Produkt oder Dienst vornimmt, schließt Van Der Linden Slijpservices B.V. jede Haftung für die Funktionsweise und etwaige (Folge-)Schäden aus.

12.11 Van Der Linden Slijpservices B.V. übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde entgegen dem Rat von Van Der Linden Slijpservices B.V. darauf besteht, dass bestimmte Arbeiten durchgeführt werden müssen.

12.12 Eine Haftung für Material oder eine Dienstleistung, das von einem Lieferanten von Van Der Linden Slijpservices B.V. geliefert wurde, übernimmt Van Der Linden Slijpservices B.V. nicht. In diesem Fall muss der Kunde den betreffenden Lieferanten direkt in Anspruch nehmen.

12.13 Die gesamte Haftung von Van Der Linden Slijpservices B.V. für einen nachweisbaren Verstoß gegen den Vertrag beschränkt sich auf die Erstattung direkter Schäden bis zu maximal dem Betrag des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer). Ist der Vertrag hauptsächlich ein Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der vereinbarte Preis auf die Gesamtvergütungen (ohne Mehrwertsteuer) für ein Jahr festgelegt. Die Gesamtentschädigung für direkte Schäden darf jedoch in keinem Fall den Betrag von 250 € (zweihundertfünfzig Euro) übersteigen. Unter direkten Schäden versteht man ausschließlich:

a. die angemessenen Kosten, die der Kunde aufwenden müsste, um die Leistung von Van Der Linden Slijpservices B.V. dem Vertrag entsprechend zu gestalten. Diese Schäden werden jedoch nicht erstattet, wenn der Kunde den Vertrag gekündigt hat;

b. angemessene Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit die Feststellung direkte Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft;

c. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

12.14 Die Gesamthaftung von Van Der Linden Slijpservices B.V. für Schäden durch Tod oder Körperverletzung oder für materielle Schäden beträgt in keinem Fall mehr als 500 € (fünfhundert Euro) pro Ereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis gilt.

12.15 Eine Haftung von Van Der Linden Slijpservices B.V. für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

Artikel 13 Höhere Gewalt

13.1 Höhere Gewalt auf Seiten von Van Der Linden Slijpservices B.V. liegt unter anderem vor, wenn Van Der Linden Slijpservices B.V. aufgrund von Ereignissen wie Krieg, Kriegsgefahr, Epidemien, Pandemien, Terrorismus, Unruhen, Revolutionen, Ausschreitungen, Brand, Wasserschäden, Überschwemmungen, staatlichen Maßnahmen, Handelsbeschränkungen, Materialdefekten (einschließlich Computer und andere Telekommunikationsmittel), Nichtverfügbarkeit von Materialien (einschließlich Computer und andere Telekommunikationsmittel), Streiks, Blockaden, Betriebsbesetzungen, unersetzlichen Arbeitskräften, Transportproblemen aufgrund von Wetterbedingungen und Verkehrsbehinderungen daran gehindert wird, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dessen Vorbereitung nachzukommen. Dies gilt sowohl im Betrieb von Van Der Linden Slijpservices B.V. als auch im Betrieb des Kunden und im Betrieb Dritter, die am Vertrag beteiligt sind.

13.2 Unter höherer Gewalt fällt auch ein Versäumnis von Zulieferern von Van Der Linden Slijpservices B.V., infolge dessen Van Der Linden Slijpservices B.V. ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen kann.

13.3 Wenn die Situation der höheren Gewalt auf Seiten von Van Der Linden Slijpservices B.V. länger als 3 Monate anhält, haben die Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen.

13.4 Soweit Van Der Linden Slijpservices B.V. zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist oder diese noch nachkommen kann und der erfüllte bzw. noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Van Der Linden Slijpservices B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnungen wie einen separaten Vertrag zu begleichen.

Artikel 14 Zahlung

14.1 Rechnungen sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Beanstandungen in Bezug auf eine Rechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich oder per E-Mail an Van Der Linden Slijpservices B.V. gemeldet werden.

14.2 Bei Fehlen spezifischer Zahlungsbedingungen gelten für den Kunden folgende Zahlungsbedingungen:

a. Bei Barverkäufen: sofortige Zahlung;

b. Wenn Ratenzahlungen vereinbart sind:

– Bei Geschäftskunden: innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum;

– Bei Privatkunden: 50% des Gesamtpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung) und 50% des Gesamtpreises zum Zeitpunkt der Übergabe, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart gemäß Artikel 11.

c. In allen anderen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

14.3 Wenn der Kunde mit der Zahlung innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist in Verzug gerät, gerät der Kunde nach mindestens einmaliger Mahnung durch Van Der Linden Slijpservices B.V. in Verzug, eine angemessene Frist zur Zahlung zu gewähren. In diesem Fall ist der Kunde ab dem Datum, an dem die fällige Summe zahlbar geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung eine Verzugszinsen von 10% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 15% des Rechnungsbetrags, schuldig. Wenn Bestimmungen zur Höhe des Verzugszinses vom Gericht als unangemessen angesehen werden, gilt der gesetzliche Handelszins. Darüber hinaus gehen alle Inkassokosten, nachdem der Kunde in Verzug geraten ist, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden. Der Kunde garantiert und ist verpflichtet, alle von Van Der Linden Slijpservices B.V. entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten. Der Kunde stellt Van Der Linden Slijpservices B.V. von diesen Kosten frei. Die Erstattung der angefallenen Kosten beschränkt sich nicht nur auf die gegebenenfalls vom Gericht festgelegten Kosten.

14.4 Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Beschlagnahme oder Zahlungsaufschub des Kunden werden die Forderungen von Van Der Linden Slijpservices B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig.

14.5 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen stets zur Tilgung aller fälligen Zinsen und Kosten und werden anschließend zur Tilgung der ältesten fälligen Rechnungen verwendet, es sei denn, der Kunde gibt bei der Zahlung ausdrücklich schriftlich an, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 15 Beendigung

15.1 Jede der Parteien ist nur berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die andere Partei nach einer ordnungsgemäßen und so detaillierten wie möglich schriftlichen Mahnung, bei der eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes gesetzt wird, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt.

15.2 Wenn ein Vertrag, der von seiner Art und seinem Inhalt her nicht endet, für unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann dieser nach angemessener geschäftlicher Überlegung und unter Angabe von Gründen durch schriftliche oder elektronische Kündigung von einer der Parteien beendet werden. Wenn zwischen den Parteien keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist bei der Kündigung eine angemessene Frist einzuhalten. Dutch Dental Instrument wird niemals zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn gekündigt wird.

15.3 Van Der Linden Slijpservices B.V. kann den Vertrag ohne Mahnung und ohne gerichtliche Hilfe durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen, wenn dem Kunden – vorläufig oder endgültig – Zahlungsaufschub gewährt wird, ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden beantragt wird oder sein Unternehmen liquidiert oder anderweitig als Teil einer Rekonstruktion oder Fusion von Unternehmen beendet wird. Van Der Linden Slijpservices B.V. wird niemals zu Schadensersatz verpflichtet sein, wenn gekündigt wird.

15.4 Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Kündigung gemäß Absatz 1 dieses Artikels bereits Leistungen im Rahmen des Vertrags erhalten hat, werden diese Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, Van Der Linden Slijpservices B.V. befindet sich hinsichtlich dieser Leistungen in Verzug. Beträge, die Van Der Linden Slijpservices B.V. vor der Kündigung im Zusammenhang mit den bereits erbrachten oder gelieferten Leistungen in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung des Vorstehenden unvermindert geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig.

Artikel 16 Stornierung

Wenn der Kunde die Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen storniert, werden alle bereits von Van Der Linden Slijpservices B.V. vernünftigerweise entstandenen Kosten, einschließlich bereits angefallener Projekt-, Entwicklungs- und Lohnkosten, dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass er diese Kosten an Van Der Linden Slijpservices B.V. ohne Abzug oder Rabatt erstattet.

Artikel 17 Beschwerdeverfahren und Verjährung

17.1 Der Kunde hat Beanstandungen bezüglich gelieferter Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach der (Ab)lieferung einzureichen. Beanstandungen sind ausschließlich schriftlich bei Van Der Linden Slijpservices B.V. einzureichen.

17.2 Beanstandungen, die nicht rechtzeitig und nicht auf die vorgeschriebene Weise eingereicht werden, werden von Van Der Linden Slijpservices B.V. nicht bearbeitet.

17.3 Alle Ansprüche gegen Van Der Linden Slijpservices B.V. verjähren nach Ablauf von 1 Jahr ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch fällig wurde, wobei für Verbraucher eine Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt.

Artikel 18 Sonstige Bestimmungen

18.1 Es gilt immer die Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags gültig war, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrags der Geltung einer überarbeiteten Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.

18.2 Auf den zwischen Van Der Linden Slijpservices B.V. und dem Kunden geschlossenen Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

18.3 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und Van Der Linden Slijpservices B.V. werden dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem Van Der Linden Slijpservices B.V. ansässig ist, vorgelegt. Der Kunde als Verbraucher hat 1 Monat Zeit, nachdem sich Van Der Linden Slijpservices B.V. schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, um die Entscheidung des Streits vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu wählen.

18.4 Der Kunde wird erst dann ein Gericht anrufen, nachdem er sich nach besten Kräften bemüht hat, eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

18.5 In Bezug auf Streitigkeiten, die aus einem Vertrag mit einem Kunden außerhalb der Niederlande resultieren, ist Van Der Linden Slijpservices B.V. berechtigt, gemäß Absatz 3 dieses Artikels zu handeln oder – nach seiner Wahl – die Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht im Land bzw. Staat, in dem der Kunde ansässig ist, anzuhängig zu machen.

18.6 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird ausgeschlossen, ebenso wie alle anderen internationalen Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist.

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